Alle Vorschriften: AGG
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 33 Übergangsbestimmungen
§ 32 Schlussbestimmung
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
lawbase
§ 32
Schlussbestimmung
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.