(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.
Gesetzesrecherche im Zeitalter von KI
Der amtliche Wortlaut, gefunden in Sekundenbruchteilen mit KI, mit jeder Änderung direkt im Text.
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Bis zu Bis zu 120x: Lawbase zeigt die gesuchte Vorschrift beinahe verzögerungsfrei in meist 50 Millisekunden an. Eine klassische Suche über Google oder gesetze-im-internet.de dauert mit circa sechs Sekunden deutlich länger, für jeden Suchvorgang. schneller als jedes amtliche Portal
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Beschreiben statt nummerieren
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Punktgenaue Verweise
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§ 111f StPO Vollziehung des Vermögensarrestes (1) Der Vermögensarrest in eine bewegliche Sache, in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht, das nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, wird durch Pfändung vollzogen. Die §§ 928 und 930 der Zivilprozessordnung gelten sinngemäß. § 111c Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
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Regulatory Monitoring: Jede Änderung sichtbar
Alte und neue Fassung stehen markiert an der Stelle, die sich geändert hat.
§ 434 BGB Sachmangel Änderung vom 23.07.2026
Neue Fassung
(3) … Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit. … - 5
Bald verfügbar: Die amtliche Begründung gleich dazu
Die offizielle Begründung des Gesetzgebers, direkt an der Änderung, mit Fundstelle.
Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Reparierbarkeit , Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit.
BT-Drs. 21/5923, S. 24
Die Vorschrift setzt Artikel 16 Nummer 1 der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie um. Mit der Einfügung wird klargestellt, dass die Reparierbarkeit (neben Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit) zu den sonstigen Merkmalen einer Sache zählt, die die übliche Beschaffenheit einer Sache nach § 434 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BGB ausmachen.
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Amtlicher Wortlaut. In Sekundenbruchteilen gefunden, jede Änderung markiert.
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Häufige Fragen
Was ist Lawbase?
Lawbase ist eine Plattform zur Recherche in den wichtigsten deutschen und europäischen Rechtsakten, werbefrei und kostenlos.
Wie funktioniert Lawbase technisch?
Die Einzelheiten beschreibt der Legal Engineering Blog.
Was sind punktgenaue Verweisungen?
Angezeigt wird exakt der referenzierte Teil einer Norm. So erscheint zum Beispiel für den Verweis „§ 111c Absatz 2 Satz 3 StPO“ in einem Paragraphen als Referenz genau der zitierte Satz 3. Lawbase blendet den nicht einbezogenen Teil der Norm zur Übersichtlichkeit zunächst aus.
Aus welcher Quelle kommt der Text?
Ausschließlich aus offiziellen Quellen: gesetze-im-internet.de für deutsches Bundesrecht und EUR-Lex für europäische Rechtsakte. Der Abruf erfolgt jeweils über die offiziellen Schnittstellen.
Gibt es die amtliche Begründung für jede Änderung?
Noch nicht. Lawbase ordnet die Begründungen aus den Drucksachen Schritt für Schritt zu und erweitert das laufend auf weitere Gesetze.
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Ist das Rechtsberatung?
Nein. Lawbase hilft lediglich, den amtlichen Wortlaut schnell aufzufinden und Änderungen daran nachzuvollziehen. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt den hierfür zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.
Wer steht dahinter?
Konstantin Richter, Rechtsanwalt für IT-Recht und Softwareentwickler.
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