Alle Vorschriften: ArbGG
§ 67 Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
§ 69 Urteil
§ 68 Zurückverweisung
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.
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§ 68
Zurückverweisung
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.