Alle Vorschriften: AufenthV
§ 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
§ anlage:BJNR294510004BJNE008504116 (zu § 16)
§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.
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§ 84
Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.