Alle Vorschriften: BAföG
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 27 Vermögensbegriff
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.
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§ 26
Umfang der Vermögensanrechnung
Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der
§§ 27 bis 30
angerechnet.