Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die Gemeinde hat die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch …
(1) Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
(2)1Die Gemeinde hat die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. 2Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Veränderungssperre beschlossen worden ist; § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.