(Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Gesetzes) (Aufhebung von Vorschriften) Verweisungen auf Vorschriften, die nach Absatz 2 außer Kraft getreten …
(1) (Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Gesetzes)
(2) (Aufhebung von Vorschriften)
(3) Verweisungen auf Vorschriften, die nach Absatz 2 außer Kraft getreten sind, gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.