Alle Vorschriften: BNotO
§ 86 Zusammensetzung und Beschlussfassung der Generalversammlung
§ 88 Status der Mitglieder
§ 87 Bericht des Präsidiums
Das Präsidium hat der Generalversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten zu berichten.
lawbase
§ 87
Bericht des Präsidiums
Das Präsidium hat der Generalversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten zu berichten.