Alle Vorschriften: BRAO
§ 70 Sitzungen des Vorstandes
§ 72 Beschlüsse des Vorstandes
§ 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
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§ 71
Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.