Alle Vorschriften: EGInsO
Artikel 102b§1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
Artikel 102c Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Artikel 102b§2 Unanfechtbarkeit
Die nach § 1 zulässigen Maßnahmen unterliegen nicht der Insolvenzanfechtung.
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Artikel 102b§2
Unanfechtbarkeit
Die nach
§ 1
zulässigen Maßnahmen unterliegen nicht der Insolvenzanfechtung.