Alle Vorschriften: ErsDiG
§ 7 Tauglichkeit
§ 9 Ausschluss vom Zivildienst
§ 8 Zivildienstunfähigkeit
Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.
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§ 8
Zivildienstunfähigkeit
Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.