Alle Vorschriften: GrStG
§ 11 Persönliche Haftung
§ 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag
§ 12 Dingliche Haftung
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.
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§ 12
Dingliche Haftung
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.