(4) In Bezug auf Vertragspartner und gegebenenfalls für diese auftretende Personen hat der Verpflichtete zum Zweck der Identifizierung folgende Angaben zu erheben:
- 1. bei einer natürlichen Person:
- a) Vorname und Nachname,
- b) Geburtsort,
- c) Geburtsdatum,
- d) Staatsangehörigkeit und
- e) eine Wohnanschrift oder, sofern kein fester Wohnsitz mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union besteht und die Überprüfung der Identität im Rahmen des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne von § 38 des Zahlungskontengesetzes erfolgt, die postalische Anschrift, unter der der Vertragspartner sowie die gegenüber dem Verpflichteten auftretende Person erreichbar ist;
- 2. bei einer juristischen Person oder bei einer Personengesellschaft:
- a) Firma, Name oder Bezeichnung,
- b) Rechtsform,
- c) Registernummer, falls vorhanden,
- d) Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und
- e) die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Namen der gesetzlichen Vertreter und, sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, von dieser juristischen Person die Daten nach den Buchstaben a bis d.