Alle Vorschriften: HGB
§ 120 Ermittlung von Gewinn- und Verlustanteilen
§ 122 Gewinnauszahlung
§ 121 Feststellung des Jahresabschlusses
Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss.
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§ 121
Feststellung des Jahresabschlusses
Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss.