(10) 1Kostenschätzung ist die überschlägige Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung.
2Die Kostenschätzung ist die vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen.
3Der Kostenschätzung liegen zugrunde:
- 1. Vorplanungsergebnisse,
- 2. Mengenschätzungen,
- 3. erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen sowie Bedingungen und
- 4. Angaben zum Baugrundstück und zu dessen Erschließung.
4Wird die Kostenschätzung nach
§ 4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur ersten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.