Alle Vorschriften: KAGB
§ 273 Anlagebedingungen
§ 274 Begrenzung von Leverage
§ 273a Kreditvergabe
Durch und für inländische Spezial-AIF dürfen Kredite vergeben werden.
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§ 273a
Kreditvergabe
Durch und für inländische Spezial-AIF dürfen Kredite vergeben werden.