Alle Vorschriften: PflegeZG
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 9 (weggefallen)
§ 8 Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
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§ 8
Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.