Alle Vorschriften: PUAG
§ 4 Zusammensetzung
§ 6 Vorsitz
§ 5 Mitglieder
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.
lawbase
§ 5
Mitglieder
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.