§ 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in …
§ 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
1Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. 2Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.