(3) 1Die Vereinbarung bedarf der Textform.
2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
3Die Vereinbarung muss enthalten:
- 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie
- 2. die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll.