Alle Vorschriften: StPO
§ range:445-448 (weggefallen)
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
§ 449 Vollstreckbarkeit
Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.
lawbase
§ 449
Vollstreckbarkeit
Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.