Der Bundespräsident ist in seiner Wohnung zu vernehmen. Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen. Das Protokoll über seine gerichtliche Vernehmung ist …
1Der Bundespräsident ist in seiner Wohnung zu vernehmen. 2Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen. 3Das Protokoll über seine gerichtliche Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen.