Alle Vorschriften: UmwG
§ 285 Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 287 (weggefallen)
§ 286 Anmeldung des Formwechsels
Auf die Anmeldung nach § 198 sind die §§ 254 und 278 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
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§ 286
Anmeldung des Formwechsels
Auf die Anmeldung nach
§ 198
sind die
§§ 254 und 278 Abs. 2
entsprechend anzuwenden.