(1) 1Soweit nach
§ 11 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit
Absatz 2 Satz 4,
§ 13 Absatz 4,
§ 15 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 eine Registrierung beim Unternehmensregister erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich über eine nach dem Stand der Technik gesicherte Internetverbindung.
2Dabei sind folgende Mindestangaben zu machen:
- 1. Firma oder Name des Nutzers,
- 2. Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes,
- 3. elektronische Postadresse,
- 4. Rufnummer.
3Im Fall einer Registrierung, die nach
§ 13 Absatz 4 erforderlich ist, ist Satz 2 Nummer 4 nicht anzuwenden.