Mehrere klageberechtigte Stellen können gemeinschaftlich gegen einen Unternehmer klagen. Mehrere Unternehmer können gemeinschaftlich verklagt werden. Die …
(1)1Mehrere klageberechtigte Stellen können gemeinschaftlich gegen einen Unternehmer klagen. 2Mehrere Unternehmer können gemeinschaftlich verklagt werden.
(2) Die §§ 59 bis 63 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden.