Alle Vorschriften: VVG
§ 188 Neubemessung der Invalidität
§ 190 Pflichtversicherung
§ 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
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§ 189
Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Die
§§ 84 und 85 Abs. 1 und 3
sind entsprechend anzuwenden.