Zwangsmittel sind: Ersatzvornahme (§ 10), Zwangsgeld (§ 11), unmittelbarer Zwang (§ 12). Das Zwangsmittel muß in einem angemessenen Verhältnis zu seinem …
(2)1Das Zwangsmittel muß in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen. 2Dabei ist das Zwangsmittel möglichst so zu bestimmen, daß der Betroffene und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden.