Alle Vorschriften: WiPrO
§ 51c Auftragsdatei
§ 53 Wechsel des Auftraggebers
§ 52 Werbung
Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter.
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§ 52
Werbung
Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter.