(2) Zu den Ressourceneffizienz-Anforderungen nach Absatz 1 gehören insbesondere
- 1. Anforderungen an die zu liefernden Ersatzteile, einschließlich der Firmware und Software wie auch deren Aktualisierungen, sowie damit verbundene Informationsanforderungen,
- 2. Anforderungen zum Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie damit verbundene Informationsanforderungen,
- 3. Anforderungen an die Höchstlieferzeit von Ersatzteilen sowie damit verbundene Informationsanforderungen oder
- 4. Anforderungen für die Demontage sowie damit verbundene Informationsanforderungen.