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AbgG
AbgG | Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1 — Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Zweiter Abschnitt — Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
§ 2 — Schutz der freien Mandatsausübung
§ 3 — Wahlvorbereitungsurlaub
§ 4 — Berufs- und Betriebszeiten
Dritter Abschnitt — Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 5 — Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 6 — Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 7 — Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 8 — Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
§ 9 — Hochschullehrer
§ 10 — Wahlbeamte auf Zeit
Vierter Abschnitt — Leistungen an Mitglieder des Bundestages
§ 11 — Abgeordnetenentschädigung
§ 12 — Amtsausstattung
§ 13 — Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
§ 14 — Kürzung der Kostenpauschale
§ 15 — Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
§ 16 — Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
§ 17 — Dienstreisen
Fünfter Abschnitt — Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
§ 18 — Übergangsgeld
§ 19 — Anspruch auf Altersentschädigung
§ 20 — Höhe der Altersentschädigung
§ 21 — Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
§ 22 — Gesundheitsschäden
§ 23 — Versorgungsabfindung
§ 24 — Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
§ 25 — Hinterbliebenenversorgung
§ 25a — Versorgungsausgleich
§ 25b — Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
§ 26 — Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Sechster Abschnitt — Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
§ 27 — Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 28 — Unterstützungen
Siebenter Abschnitt — Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 29 — Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Achter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 30 — (weggefallen)
§ 31 — Verzicht, Übertragbarkeit
§ 32 — Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
§ 33 — (weggefallen)
§ 34 — Ausführungsbestimmungen
Neunter Abschnitt — Übergangsregelungen
§ 35 — Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
§ 35a — Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
§ 35b — Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
§ 35c — Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
§ 36 — Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 37 — Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
§ 38 — Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
§ 38a
§ 38b — Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 39 — Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
§ 40 — Gekürzte Versorgungsabfindung
§ 41 — Fortsetzung der Todesfallversicherung
§ 42 — Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
§ 43 — Weiterzahlung des Übergangsgeldes
§ 44 — Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zehnter Abschnitt — Unabhängigkeit des Abgeordneten
§ 44a — Unabhängigkeit des Mandats
§ 44b — (weggefallen)
§ 44c — Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
§ 44d — Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
§ 44e — Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages
§ 44f — Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung
Elfter Abschnitt — Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
§ 45 — Anzeigepflicht
§ 46 — Rechtsanwälte
§ 47 — Veröffentlichung
§ 48 — Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
§ 49 — Interessenverknüpfung im Ausschuss
§ 50 — Rückfrage
§ 51 — Verfahren bei Verstößen
§ 52 — Ausführungsbestimmungen
§ 52a — Übergangsregelung
Zwölfter Abschnitt — Fraktionen
§ 53 — Fraktionsbildung
§ 54 — Rechtsstellung
§ 55 — Aufgaben
§ 56 — Organisation
§ 57 — Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
§ 58 — Geld- und Sachleistungen
§ 59 — Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
§ 60 — Rechnungslegung
§ 61 — Rechnungsprüfung
§ 62 — Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation