AbschlagsV | Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

4 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

§ 1 — Zulässige Abschlagszahlungsvereinbarungen§ 2 — Betroffene Verträge§ 2a — Übergangsregelung§ 3 — Inkrafttreten