AbschlagsV | Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
4 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Zulässige Abschlagszahlungsvereinbarungen§ 2 — Betroffene Verträge§ 2a — Übergangsregelung§ 3 — Inkrafttreten