ASiG | Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt

§ 1 — Grundsatz

Zweiter Abschnitt — Betriebsärzte

§ 2 — Bestellung von Betriebsärzten§ 3 — Aufgaben der Betriebsärzte§ 4 — Anforderungen an Betriebsärzte

Dritter Abschnitt — Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 5 — Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit§ 6 — Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit§ 7 — Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften

§ 8 — Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde§ 9 — Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat§ 10 — Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit§ 11 — Arbeitsschutzausschuß§ 12 — Behördliche Anordnungen§ 13 — Auskunfts- und Besichtigungsrechte§ 14 — Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 15 — Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 16 — Öffentliche Verwaltung§ 17 — Nichtanwendung des Gesetzes§ 18 — Ausnahmen§ 19 — Überbetriebliche Dienste§ 20 — Ordnungswidrigkeiten§ 21§ 22 — Berlin-Klausel§ 23 — Inkrafttreten