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ASiG
ASiG | Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt
§ 1 — Grundsatz
Zweiter Abschnitt — Betriebsärzte
§ 2 — Bestellung von Betriebsärzten
§ 3 — Aufgaben der Betriebsärzte
§ 4 — Anforderungen an Betriebsärzte
Dritter Abschnitt — Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 5 — Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
§ 6 — Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 7 — Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 8 — Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 — Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 — Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11 — Arbeitsschutzausschuß
§ 12 — Behördliche Anordnungen
§ 13 — Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 — Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 — Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16 — Öffentliche Verwaltung
§ 17 — Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18 — Ausnahmen
§ 19 — Überbetriebliche Dienste
§ 20 — Ordnungswidrigkeiten
§ 21
§ 22 — Berlin-Klausel
§ 23 — Inkrafttreten