AsylG | Asylgesetz
130 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Geltungsbereich
§
1 — GeltungsbereichAbschnitt 2 — Schutzgewährung
§
2 — Rechtsstellung Asylberechtigter§
3 — Zuerkennung des internationalen Schutzes§
4 — (weggefallen)Abschnitt 3 — Allgemeine Bestimmungen
§
5 — Bundesamt§
6 — Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen§
7 — Erhebung personenbezogener Daten§
8 — Übermittlung personenbezogener Daten§
9 — (weggefallen)§
10 — Zustellungsvorschriften§
11 — Ausschluss des Widerspruchs§
11a — (weggefallen)Abschnitt 4 — Asylverfahren
Unterabschnitt 1 — Allgemeine Verfahrensvorschriften
§
12 — Handlungsfähigkeit§
12a — Asylverfahrensberatung§
12b — Unentgeltliche Rechtsauskunft§
12c — Beschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen§
13 — Stellung eines Asylantrags§
13a — Registrierung eines Asylantrags§
14 — Einreichung eines Asylantrags§
15 — Allgemeine Mitwirkungspflichten§
15a — Auslesen und Auswerten von Datenträgern§
15b — Nachträglicher biometrischer Abgleich mit allgemein öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet; Verordnungsermächtigung§
16 — Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität§
17 — SprachmittlerUnterabschnitt 2 — Einleitung des Asylverfahrens
§
18 — Aufgaben der Grenzbehörde§
18a — Asylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze§
19 — Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei§
20 — Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung§
21 — Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen§
22 — Meldepflicht§
22a — Übernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurdeUnterabschnitt 3 — Verfahren beim Bundesamt
§
23 — Entscheidung über das Verbot der Abschiebung§
24 — (weggefallen)§
25 — Anhörung im Asylverfahren§
26 — Asylanträge von Familienangehörigen§
26a — Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes§
27 — Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348§
27a — (weggefallen)§
28 — Nachfluchttatbestände§
29 — Unzulässige Anträge§
29a — Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung§
29b — Sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348§
30 — Offensichtlich unbegründete Asylanträge§
31 — Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge§
32 — Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme§
32a — Ruhen des Verfahrens§
33 — (weggefallen)Unterabschnitt 4 — Aufenthaltsbeendigung
§
34 — Abschiebungsandrohung§
34a — Abschiebungsanordnung§
35 — (weggefallen)§
36 — Verfahren bei Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348§
37 — (weggefallen)§
38 — Ausreisefrist§
39 — Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung§
40 — Unterrichtung der Ausländerbehörde§
41 — (weggefallen)§
42 — Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen§
43 — Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung§
43a — (weggefallen)§
43b — (weggefallen)Abschnitt 5 — Unterbringung und Verteilung
§
44 — Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration§
45 — Aufnahmequoten§
46 — Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung§
47 — Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen§
48 — Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen§
49 — Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung§
50 — Landesinterne Verteilung§
51 — Länderübergreifende Verteilung§
52 — Quotenanrechnung§
53 — Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften§
54 — Unterrichtung des BundesamtesAbschnitt 6 — Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
§
55 — Aufenthaltsgestattung§
56 — Räumliche Beschränkung§
57 — Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung§
58 — Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs§
59 — Durchsetzung der räumlichen Beschränkung§
59a — Erlöschen der räumlichen Beschränkung§
59b — Anordnung der räumlichen Beschränkung§
60 — Auflagen§
61 — Erwerbstätigkeit§
62 — Gesundheitsuntersuchung§
63 — Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung§
63a — Ankunftsnachweis§
63b — Ankunftsnachweis und Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze§
64 — Ausweispflicht§
65 — Herausgabe des Passes§
66 — Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung§
67 — Erlöschen der Aufenthaltsgestattung§
68 — Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung§
68a — Beschränkung der Bewegungsfreiheit in sonstigen Aufnahmeeinrichtungen; Verordnungsermächtigung§
69 — Asylverfahrenshaft; Verordnungsermächtigung§
70 — Vollzug der Asylverfahrenshaft§
70a — Inhaftnahme von Ausländern mit besonderen Bedürfnissen§
70b — Haft im RückkehrgrenzverfahrenAbschnitt 7 — Folgeantrag
§
71 — FolgeantragAbschnitt 8 — Erlöschen, Entzug, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
§
72 — Erlöschen§
73 — (weggefallen)§
73a — (weggefallen)§
73b — Gründe und Verfahren für Entzug, Widerruf und Rücknahme§
73c — Ausländische Anerkennung als FlüchtlingAbschnitt 9 — Gerichtsverfahren
§
74 — Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter§
75 — Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib§
76 — Einzelrichter§
77 — Entscheidung des Gerichts§
78 — Rechtsmittel§
79 — Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren§
80 — Ausschluss der Beschwerde§
80a — Ruhen des Verfahrens§
81 — Nichtbetreiben des Verfahrens§
82 — Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes§
83 — Besondere Spruchkörper§
83a — Unterrichtung der Ausländerbehörde§
83b — Gerichtskosten, Gegenstandswert§
83c — Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und AufenthaltsverbotenAbschnitt 10 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§
84 — Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung§
84a — Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung§
85 — Sonstige Straftaten§
86 — BußgeldvorschriftenAbschnitt 11 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§
87 — Übergangsvorschriften§
87a — Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen§
87b — Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen§
87c — Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen§
87d — Übergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung§
87e — Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung§
88 — Verordnungsermächtigungen§
88a — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§
89 — Einschränkung von Grundrechten§
90 — (weggefallen)§
anlage:BJNR111260992BJNE014303377 — (zu § 26a)§
anlage:BJNR111260992BJNE014407126 — (zu § 29a)