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AtG
AtG | Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
103 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 2a — Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b — Elektronische Kommunikation
§ 2c — Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d — Grundsätze der nuklearen Entsorgung
Zweiter Abschnitt — Überwachungsvorschriften
§ 3 — Einfuhr und Ausfuhr
§ 4 — Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a — Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b — Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 — Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 — Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7 — Genehmigung von Anlagen
§ 7a — Vorbescheid
§ 7b — Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c — Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d — Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7e — Finanzieller Ausgleich
§ 7f — Zahlung an den Bund
§ 7g — Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 8 — Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9 — Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9a — Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b — Zulassungsverfahren
§ 9c — Landessammelstellen
§ 9d — Enteignung
§ 9e — Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f — Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9g — Veränderungssperre
§ 9h — Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i — Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10a — Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11 — Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 — Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a — Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12b — Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 13 — Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 — Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 — Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 16
§ 17 — Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18 — Entschädigung
§ 19 — Staatliche Aufsicht
§ 19a — Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20 — Sachverständige
§ 21 — Kosten
§ 21a — Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21b — Beiträge
§ 21c — Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Dritter Abschnitt — Verwaltungsbehörden
§ 22 — Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 — Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23a — Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b — (weggefallen)
§ 23c — (weggefallen)
§ 23d — Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24 — Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a — Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24b — Selbstbewertung und internationale Prüfung
Vierter Abschnitt — Haftungsvorschriften
§ 25 — Haftung für Kernanlagen
§ 25a — Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 — Haftung in anderen Fällen
§ 27 — Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 — Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 — Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30 — Geldrente
§ 31 — Haftungshöchstgrenzen
§ 32 — Verjährung
§ 33 — Mehrere Verursacher
§ 34 — Freistellungsverpflichtung
§ 35 — Verteilungsverfahren
§ 36 — (weggefallen)
§ 37 — Rückgriff bei der Freistellung
§ 38 — Ausgleich durch den Bund
§ 39 — Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 — Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40a — Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
§ 40b — Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
§ 40c — Staatenklagerecht
Fünfter Abschnitt — Sicherung
§ 41 — Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
§ 42 — Schutzziele
§ 43 — Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
§ 44 — Funktionsvorbehalt
§ 44b — Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Sechster Abschnitt — Bußgeldvorschriften
§ 45 — (weggefallen)
§ 46 — Ordnungswidrigkeiten
§ 49 — Einziehung
Siebter Abschnitt — Schlußvorschriften
§ 53 — Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 — Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 — (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 56 — (weggefallen)
§ 57 — Abgrenzungen
§ 57a — Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b — Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58 — Übergangsvorschriften
§ 58a — (weggefallen)
§ 59 — (Inkrafttreten)