Folgende Daten werden gespeichert:
- 1. das Geschäftszeichen der Registerbehörde (Visadatei-Nummer),
- 1a. das Visumaktenzeichen der Registerbehörde,
- 2. die Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten; bei einem Antrag auf Erteilung eines Ausnahmevisums die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörde,
- 3. die Grundpersonalien und die weiteren Personalien, die für die Erteilung eines Visums erforderlich sind,
- 4. das Lichtbild,
- 4a. bei Erteilung eines nationalen Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes die den Antrag auf dessen Erteilung begründenden Unterlagen zum Zweck der Prüfung der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland,
- 5. das Datum der Datenübermittlung,
- 6. die Entscheidung über den Antrag, die Rücknahme des Antrags, die Erledigung des Antrags auf andere Weise sowie die Rücknahme, die Annullierung, die Aufhebung und den Widerruf des Visums,
- 7. das Datum der Entscheidung und das Datum der Übermittlung der Entscheidung,
- 8. Art, Rechtsgrundlage, Nummer und Geltungsdauer des Visums,
- 9. die im Visaverfahren beteiligte Ausländerbehörde,
- 10. bei Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente im Visaverfahren die Bezeichnung der vorgelegten ge- oder verfälschten Dokumente (Art und Nummer des Dokuments, im Dokument enthaltene Angaben über Aussteller, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer),
- 11. Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung.