AZRG | Gesetz über das Ausländerzentralregister
60 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Registerbehörde und Zweck des Registers
§
1 — Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des RegistersKapitel 2 — Allgemeiner Datenbestand des Registers
Abschnitt 1 — Anlaß der Speicherung, Inhalt
§
2 — Anlaß der Speicherung§
3 — Allgemeiner Inhalt§
4 — Übermittlungssperren§
5 — SuchvermerkeAbschnitt 2 — Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten,
Aufzeichnungspflicht
§
6 — Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung§
7 — Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe§
8 — Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege§
8a — Datenabgleich§
9 — Aufzeichnungspflicht bei SpeicherungAbschnitt 3 — Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt
werden
Unterabschnitt 1 — Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§
10 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§
11 — Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten§
12 — Gruppenauskunft§
13 — Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung§
14 — Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen§
15 — Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz§
15a — Automatisierte Datenübermittlung§
16 — Datenübermittlung an Gerichte§
17 — Datenübermittlung an das Zollkriminalamt§
17a — Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen§
17b — Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung§
18 — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung§
18a — Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen§
18b — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen§
18c — Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden§
18d — Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen§
18e — Datenübermittlung an die Meldebehörden§
18f — Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit§
18g — Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung§
19 — Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden§
20 — Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst§
21 — Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren§
21a — Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens§
22 — Abruf im automatisierten Verfahren§
23 — Statistische Aufbereitung der Daten§
23a — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik§
24 — Planungsdaten§
24a — Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche ZweckeUnterabschnitt 2 — Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden
anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
§
25 — Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen§
26 — Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§
26a — Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG§
27 — Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche StellenKapitel 3 — Visadatei
§
28 — Anlaß der Speicherung§
29 — Inhalt§
30 — Übermittelnde Stellen§
31 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§
32 — Dritte, an die Daten übermittelt werden§
33 — Abruf im automatisierten VerfahrenKapitel 4 — Rechte der betroffenen Person
§
34 — Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit§
34a — Datenschutzrechtliche KontrolleKapitel 5 — Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
§
35 — Berichtigung§
36 — Löschung§
37 — Einschränkung der Verarbeitung§
38 — Unterrichtung beteiligter StellenKapitel 6 — Weitere Behörden
§
39 — AufsichtsbehördenKapitel 7 — Schlußvorschriften
§
40 — Rechtsverordnungen§
41 — Verwaltungsvorschriften§
42 — Strafvorschriften§
43 — Übergangsregelung§
44 — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren