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BauNVO
BauNVO | Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
40 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Art der baulichen Nutzung
§ 1 — Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2 — Kleinsiedlungsgebiete
§ 3 — Reine Wohngebiete
§ 4 — Allgemeine Wohngebiete
§ 4a — Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5 — Dorfgebiete
§ 5a — Dörfliche Wohngebiete
§ 6 — Mischgebiete
§ 6a — Urbane Gebiete
§ 7 — Kerngebiete
§ 8 — Gewerbegebiete
§ 9 — Industriegebiete
§ 10 — Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11 — Sonstige Sondergebiete
§ 12 — Stellplätze und Garagen
§ 13 — Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13a — Ferienwohnungen
§ 14 — Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15 — Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Zweiter Abschnitt — Maß der baulichen Nutzung
§ 16 — Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17 — Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18 — Höhe baulicher Anlagen
§ 19 — Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20 — Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
§ 21 — Baumassenzahl, Baumasse
§ 21a — Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Dritter Abschnitt — Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22 — Bauweise
§ 23 — Überbaubare Grundstücksfläche
Vierter Abschnitt
§ 24 — (weggefallen)
Fünfter Abschnitt — Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25 — Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25a — Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b — Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25c — Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25d — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 25e — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 25f — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
§ 25g — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 26 — (Berlin-Klausel)
§ 26a — Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27 — (Inkrafttreten)