(1) 1Beamtinnen und Beamte sowie ihre Hinterbliebenen erhalten die notwendigen Kosten für einen Umzug vergütet (Umzugskostenvergütung), wenn die Übernahme der Umzugskosten zugesagt worden ist.
2Die Umzugskostenzusage kann bei einem dienstlich veranlassten Umzug oder in besonderen Fällen gegeben werden.
3Die Umzugskostenvergütung umfasst
- 1. Beförderungsauslagen,
- 2. Reisekosten,
- 3. Trennungsgeld,
- 4. Mietentschädigung und
- 5. sonstige Auslagen.