BBiG | Berufsbildungsgesetz
121 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Ziele und Begriffe der Berufsbildung§
2 — Lernorte der Berufsbildung§
3 — AnwendungsbereichTeil 2 — Berufsbildung
Kapitel 1 — Berufsausbildung
Abschnitt 1 — Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
§
4 — Anerkennung von Ausbildungsberufen§
5 — Ausbildungsordnung§
6 — Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen§
7 — Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer§
7a — Teilzeitberufsausbildung§
8 — Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer§
9 — RegelungsbefugnisAbschnitt 2 — Berufsausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1 — Begründung des Ausbildungsverhältnisses
§
10 — Vertrag§
11 — Vertragsabfassung§
12 — Nichtige VereinbarungenUnterabschnitt 2 — Pflichten der Auszubildenden
§
13 — Verhalten während der BerufsausbildungUnterabschnitt 3 — Pflichten der Ausbildenden
§
14 — Berufsausbildung§
15 — Freistellung, Anrechnung§
16 — ZeugnisUnterabschnitt 4 — Vergütung
§
17 — Vergütungsanspruch und Mindestvergütung§
18 — Bemessung und Fälligkeit der Vergütung§
19 — Fortzahlung der VergütungUnterabschnitt 5 — Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§
20 — Probezeit§
21 — Beendigung§
22 — Kündigung§
23 — Schadensersatz bei vorzeitiger BeendigungUnterabschnitt 6 — Sonstige Vorschriften
§
24 — Weiterarbeit§
25 — Unabdingbarkeit§
26 — Andere VertragsverhältnisseAbschnitt 3 — Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
§
27 — Eignung der Ausbildungsstätte§
28 — Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen§
29 — Persönliche Eignung§
30 — Fachliche Eignung§
31 — Europaklausel§
31a — Sonstige ausländische Vorqualifikationen§
32 — Überwachung der Eignung§
33 — Untersagung des Einstellens und AusbildensAbschnitt 4 — Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
§
34 — Einrichten, Führen§
35 — Eintragen, Ändern, Löschen§
36 — Antrag und MitteilungspflichtenAbschnitt 5 — Prüfungswesen
§
37 — Abschlussprüfung§
38 — Prüfungsgegenstand§
39 — Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen§
40 — Zusammensetzung, Berufung§
41 — Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung§
42 — Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung§
42a — Virtuelle Teilnahme von Prüfenden§
43 — Zulassung zur Abschlussprüfung§
44 — Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen§
45 — Zulassung in besonderen Fällen§
46 — Entscheidung über die Zulassung§
47 — Prüfungsordnung§
48 — Zwischenprüfungen§
49 — Zusatzqualifikationen§
50 — Gleichstellung von Prüfungszeugnissen§
50a — Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenAbschnitt 6 — Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
§
50b — Antragstellung und Zulassung§
50c — Durchführung des Verfahrens§
50d — Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen§
50e — VerordnungsermächtigungAbschnitt 7 — Interessenvertretung
§
51 — Interessenvertretung§
52 — VerordnungsermächtigungKapitel 2 — Berufliche Fortbildung
Abschnitt 1 — Fortbildungsordnungen des Bundes
§
53 — Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung§
53a — Fortbildungsstufen§
53b — Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin§
53c — Bachelor Professional§
53d — Master Professional§
53e — AnpassungsfortbildungsordnungenAbschnitt 2 — Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§
54 — Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen StellenAbschnitt 3 — Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
§
55 — Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen§
56 — Fortbildungsprüfungen§
57 — Gleichstellung von PrüfungszeugnissenKapitel 3 — Berufliche Umschulung
§
58 — Umschulungsordnung§
59 — Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen§
60 — Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf§
61 — Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen§
62 — Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen§
63 — Gleichstellung von PrüfungszeugnissenKapitel 4 — Berufsbildung für besondere Personengruppen
Abschnitt 1 — Berufsbildung behinderter Menschen
§
64 — Berufsausbildung§
65 — Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen§
66 — Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen§
67 — Berufliche Fortbildung, berufliche UmschulungAbschnitt 2 — Berufsausbildungsvorbereitung
§
68 — Personenkreis und Anforderungen§
69 — Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung§
70 — Überwachung, BeratungTeil 3 — Organisation der Berufsbildung
Kapitel 1 — Zuständige Stellen; zuständige Behörden
Abschnitt 1 — Bestimmung der zuständigen Stelle
§
71 — Zuständige Stellen§
72 — Bestimmung durch Rechtsverordnung§
73 — Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes§
74 — Erweiterte Zuständigkeit§
75 — Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts§
75a — Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen§
75b — Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6Abschnitt 2 — Überwachung der Berufsbildung
§
76 — Überwachung, BeratungAbschnitt 3 — Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
§
77 — Errichtung§
78 — Beschlussfähigkeit, Abstimmung§
79 — Aufgaben§
80 — GeschäftsordnungAbschnitt 4 — Zuständige Behörden
§
81 — Zuständige BehördenKapitel 2 — Landesausschüsse für Berufsbildung
§
82 — Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung§
83 — AufgabenTeil 4 — Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
§
84 — Ziele der Berufsbildungsforschung§
85 — Ziele der Berufsbildungsplanung§
86 — Berufsbildungsbericht§
87 — Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik§
88 — ErhebungenTeil 5 — Bundesinstitut für Berufsbildung
§
89 — Bundesinstitut für Berufsbildung§
90 — Aufgaben§
91 — Organe§
92 — Hauptausschuss§
93 — Präsident oder Präsidentin§
94 — Wissenschaftlicher Beirat§
95 — Ausschuss für Fragen behinderter Menschen§
96 — Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung§
97 — Haushalt§
98 — Satzung§
99 — Personal§
100 — Aufsicht über das Bundesinstitut für BerufsbildungTeil 6 — Bußgeldvorschriften
§
101 — BußgeldvorschriftenTeil 7 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§
102 — Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit§
103 — Fortgeltung bestehender Regelungen§
104 — Übertragung von Zuständigkeiten§
105 — Evaluation§
106 — Übergangsregelung