BBodSchG | Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

26 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zweck und Grundsätze des Gesetzes§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Anwendungsbereich

Zweiter Teil — Grundsätze und Pflichten

§ 4 — Pflichten zur Gefahrenabwehr§ 5 — Entsiegelung§ 6 — Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden§ 7 — Vorsorgepflicht§ 8 — Werte und Anforderungen§ 9 — Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen§ 10 — Sonstige Anordnungen

Dritter Teil — Ergänzende Vorschriften für Altlasten

§ 11 — Erfassung§ 12 — Information der Betroffenen§ 13 — Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung§ 14 — Behördliche Sanierungsplanung§ 15 — Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle§ 16 — Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung

Vierter Teil — Landwirtschaftliche Bodennutzung

§ 17 — Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft

Fünfter Teil — Schlußvorschriften

§ 18 — Sachverständige und Untersuchungsstellen§ 19 — Datenübermittlung§ 20 — Anhörung beteiligter Kreise§ 21 — Landesrechtliche Regelungen§ 22 — Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften§ 23 — Landesverteidigung§ 24 — Kosten§ 25 — Wertausgleich§ 26 — Bußgeldvorschriften