Alle Vorschriften: BDG
§ 3 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 5 Arten der Disziplinarmaßnahmen
§ 4 Gebot der Beschleunigung
Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.
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§ 4
Gebot der Beschleunigung
Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.