Alle Vorschriften: BGB
§ 1590 Schwägerschaft
§ 1592 Vaterschaft
§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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§ 1591
Mutterschaft
Kommentar [Extern]
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.