Alle Vorschriften: BGB
§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
§ 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
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§ 570
Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Kommentar [Extern]
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.