Alle Vorschriften: BGB
§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
§ 594f Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
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§ 594f
Schriftform der Kündigung
Kommentar [Extern]
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.