Alle Vorschriften: BGB
§ 656a Textform
§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
§ 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
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§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Kommentar [Extern]
Die
§§ 656c und 656d
gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.