Alle Vorschriften: BGB
§ 871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz
§ 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung
§ 872 Eigenbesitz
Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer.
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§ 872
Eigenbesitz
Kommentar [Extern]
Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer.