Alle Vorschriften: BGB
§ 984 Schatzfund
§ 986 Einwendungen des Besitzers
§ 985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
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§ 985
Herausgabeanspruch
Kommentar [Extern]
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.