Alle Vorschriften: BLV
§ 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
§ 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
§ 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.
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§ 14
Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.