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BLV
BLV | Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
69 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeines
§ 1 — Geltungsbereich
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 3 — Mutterschutz
§ 4 — Stellenausschreibungspflicht
§ 5 — Schwerbehinderte Menschen
Abschnitt 2 — Einstellung
Unterabschnitt 1 — Gemeinsame Vorschriften
§ 6 — Gestaltung der Laufbahnen
§ 7 — Erlangen der Laufbahnbefähigung
§ 8 — Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
§ 9 — Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
Unterabschnitt 2 — Vorbereitungsdienste
§ 10 — Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
§ 11 — Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
§ 12 — Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 13 — Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
§ 14 — Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
§ 15 — Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
§ 16 — Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
§ 17 — Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
§ 18 — Verlängerung der Vorbereitungsdienste
§ 19 — Verkürzung der Vorbereitungsdienste
§ 20 — Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
Unterabschnitt 3 — Anerkennung von Befähigungen
§ 21 — Allgemeine Regelungen
§ 22 — Einfacher Dienst
§ 23 — Mittlerer Dienst
§ 24 — Gehobener Dienst
§ 25 — Höherer Dienst
§ 26 — Andere Bewerberinnen und Bewerber
Unterabschnitt 4 — Sonderregelungen
§ 27 — Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
§ 28 — Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
§ 29 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
§ 30 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
§ 31 — Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
§ 32 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
§ 33 — Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
§ 34 — Einstellung in ein Beförderungsamt
§ 35 — Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
§ 36 — Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
Abschnitt 3 — Berufliche Entwicklung
Unterabschnitt 1 — Probezeit
§ 37 — Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
§ 38 — Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
§ 39 — Verlängerung der Probezeit
Unterabschnitt 2 — Beförderung
§ 40 — Voraussetzungen einer Beförderung
§ 41 — Auswahlentscheidungen
§ 42 — Erprobungszeit
Unterabschnitt 3 — Aufstieg
§ 43 — Voraussetzungen für den Aufstieg
§ 44 — Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
§ 45 — Vorbereitungsdienste
§ 46 — Fachspezifische Qualifizierungen
§ 47 — Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
§ 48 — Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
§ 49 — Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
Unterabschnitt 4 — Sonstiges
§ 50 — Laufbahnwechsel
§ 51 — Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
§ 52 — Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
§ 53 — Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
§ 54 — Internationale Verwendungen
Abschnitt 4 — Personalentwicklung und Qualifizierung
§ 55 — Personalentwicklung
§ 56 — Dienstliche Qualifizierung
Abschnitt 5 — Dienstliche Beurteilung
§ 57 — Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
§ 58 — Inhalt der dienstlichen Beurteilung
§ 59 — Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
Abschnitt 6 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 60 — Überleitung der Beamtinnen und Beamten
§ 61 — Vorbereitungsdienste
§ 62 — Beamtenverhältnis auf Probe
§ 63 — Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
§ 64 — Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
§ 65 — Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik