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BZRG
BZRG | Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
91 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Registerbehörde
§ 1 — Bundeszentralregister
§ 2 — (weggefallen)
Zweiter Teil — Das Zentralregister
Erster Abschnitt — Inhalt und Führung des Registers
§ 3 — Inhalt des Registers
§ 4 — Verurteilungen
§ 5 — Inhalt der Eintragung
§ 6 — Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 7 — Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 8 — (weggefallen)
§ 9 — (weggefallen)
§ 10 — Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11 — Schuldunfähigkeit
§ 12 — Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 13 — Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 14 — Gnadenerweise und Amnestien
§ 15 — Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 16 — Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 17 — Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 18 — Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 19 — Aufhebung von Entscheidungen
§ 20 — Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 20a — Änderung von Personendaten
§ 20b — Identifizierungsverfahren
§ 21 — Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 21a — Protokollierungen
§ 22 — Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 23 — Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 24 — Entfernung von Eintragungen
§ 25 — Anordnung der Entfernung
§ 26 — Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt — Suchvermerke
§ 27 — Speicherung
§ 28 — Behandlung
§ 29 — Erledigung
Dritter Abschnitt — Auskunft aus dem Register
1. — Führungszeugnis
§ 30 — Antrag
§ 30a — Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 30b — Europäisches Führungszeugnis
§ 30c — Elektronische Antragstellung
§ 30d — Digitales Führungszeugnis
§ 31 — Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32 — Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33 — Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34 — Länge der Frist
§ 35 — Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36 — Beginn der Frist
§ 37 — Ablaufhemmung
§ 38 — Mehrere Verurteilungen
§ 39 — Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40 — Nachträgliche Eintragung
2. — Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 41 — Umfang der Auskunft
§ 42 — Auskunft an die betroffene Person
§ 42a — Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42b — Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 43 — Weiterleitung von Auskünften
3. — Auskünfte an Behörden
§ 43a — Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 44 — Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4. — Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 44a — Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes
Vierter Abschnitt — Tilgung
§ 45 — Tilgung nach Fristablauf
§ 46 — Länge der Tilgungsfrist
§ 47 — Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48 — Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49 — Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50 — Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt — Rechtswirkungen der Tilgung
§ 51 — Verwertungsverbot
§ 52 — Ausnahmen
Sechster Abschnitt — Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§ 53 — Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt — Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 53a — Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 54 — Eintragungen in das Register
§ 55 — Verfahren bei der Eintragung
§ 56 — Behandlung von Eintragungen
§ 56a — (weggefallen)
§ 56b — Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57 — Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 57a — Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57b — Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
§ 58 — Berücksichtigung von Verurteilungen
Achter Abschnitt — Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
§ 58a — Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
§ 58b — Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
§ 58c — Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
§ 58d — Kennzeichnung eines Datensatzes
Dritter Teil — Das Erziehungsregister
§ 59 — Führung des Erziehungsregisters
§ 60 — Eintragungen in das Erziehungsregister
§ 61 — Auskunft aus dem Erziehungsregister
§ 62 — Suchvermerke
§ 63 — Entfernung von Eintragungen
§ 64 — Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
Vierter Teil — Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64a — Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64b — Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65 — Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66 — Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67 — Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68 — Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69 — Übergangsvorschriften